Lancelot e.V.
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Unsere Ziele

Wir verstehen unter Tierschutz zum einen die Hilfe am Individuum in akuten Situationen, zum anderen langfristig gesehen das Beseitigen der auslösenden Faktoren für diese Mißstände. Jedoch ist das Freikaufen einiger Tiere im Zuge unserer Arbeit an der Ursachenbekämpfung nicht als Dauerlösung, sondern als lediglich Notmaßnahme anzusehen.

In naher Zukunft …

… wollen wir weiterhin einige Tiere freikaufen und sie an Plätze vermitteln, wo sie artgerecht gehalten werden können. Dabei sind wir auf Mithilfe von Freiwilligen und Spenden angewiesen, um die enormen Kosten, die diese Aktionen verursachen, zu finanzieren.

… werden wir uns mit weiteren Recherchen beschäftigen, um ein praktikables Programm zur Abschaffung dieser Quälereien entwickeln zu können.

… streben wir weiterhin Kooperationen mit anderen Organisationen an, die sich auch mit diesem Thema beschäftigen, denn in Zusammenarbeit erreichen wir mehr, als im Einzelkämpfertum.

… möchten wir durch Medienarbeit die Öffentlichkeit weiterhin aktivieren, um die verantwortlichen Politiker endlich vom Schreibtisch an die Front zu bringen.

Auf weite Sicht …

… ist eine Reform der Europaregelung eine zwingende Maßnahme und wir wollen erreichen,

… daß keine Subventionen mehr auf Lebendtiertransporte gezahlt werden, denn nicht nur Tausende von Pferden sind davon betroffen, sondern wie schon erwähnt, jedes Jahr insgesamt 250 Mio. Tiere.

… daß die Subventionen, z.B. auf Transporte für gekühltes Fleisch umgelagert werden. … daß Zuchtabbau betrieben wird.

… daß generell die nächstliegenden Schlachthöfe, d.h. Umland- und Kleinschlachtbetriebe gefördert und angefahren werden. Dadurch soll dem Zentralisieren, sprich dem momentanen Verlagern auf Akkordmassentötungszentren – Großschlachthöfe – entgegengewirkt werden.

… ist die Tierschutztransportverordnung von 1999 zwar ein gut gemeinter Schritt um aufgebrachte Gemüter zu beruhigen, aber letztendlich wird langfristig das Tierelend nur vermieden, wenn keine Ferntiertransporte mehr stattfinden, sondern die Tiere zum nächstgelegenen Schlachthof gebracht werden. Die flächendeckenden Kontrollen zur Einhaltung der Tierschutztransportverordnung ist organisatorisch und personell einfach nicht durchführbar und hat sogar noch den Nachteil, daß Deutschland umfahren wird und die Tiere noch längere Transportwege vor sich haben.

Ein weiteres Anliegen unsererseits ist auch, daß wir das Streben jener Tierschutzorganisationen unterstützen möchten, die schon seit einiger Zeit für eine Verankerung des Tierschutzgesetzes im Grundgesetz plädieren, um immer wieder auftretende schwammige Gesetzesauslegungen zu Ungunsten der Tiere zu vermeiden, die ausschließlich der Willkür des Menschen ausgeliefert sind. Die Verankerung des Tierschutzrechtes im Grundgesetz ist ein absolutes Muß.

Auch 2022 benötigen wir Ihre Unterstützung!

Jede noch so kleine Spende hilft! Lancelot e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und wir können Ihnen auch eine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung ausstellen.

Bitte helfen Sie uns:

Spendenkonto:

Kontoinhaber: Lancelot e.V.
Kreditinstitut: VR-Bank Landshut
IBAN: DE48 7439 0000 0008 9205 24
BIC: GENODEF1LH1