Dank Ihrer Hilfe hat es Lancelot e.V. geschafft, sich vom völlig unverständlichen Gerichtsurteil vom Dezember 2012, welches uns nach über 20 jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit ziemlich in die Knie zwang, wieder zu erholen. Durch dieses Urteil spürten wir über viele, viele Jahre die Folgen dieses finanziellen Kraftaufwandes, um die beiden Tiere retten zu können. Die Historie dahinter scheint fast nicht möglich zu sein, doch leider hat der allgemeine Tierschutz unter solchen Urteilen stellenweise und völlig unverständlich immer wieder zu leiden.
Aus der Sicht von 2022 hier nochmals rückwirkend zum besseren Verständnis zusammengefasst:
2006 erreichte uns ein Hilferuf, dass 2 Kaltbluthengste im Alter von 6 und 12 Jahren nur eingesperrt seien und knietief im Mist stünden. Laut den 2 zuständigen Amtstierärzten sei die Besitzerin wegen diverser Anzeigen auch aktenkundig. Einer der Amtstierärzte riet sogar zum einschläfern, da einer der Hengste die Besitzerin krankenhausreif biss. Dies passierte mich Sicherheit nicht aus „Zuneigung“. Lancelot e.V. ließ sich das Eigentum übertragen, wir lösten die Tiere aus (offene Stallmieten) und die beiden Hengste wurden daraufhin in die Klinik gebracht und kastriert. Die Tiere waren psychisch am Ende und auch physisch in einem desolaten Zustand. Sie bekamen eine artgerechte Umgebung, viel Pflege und Zuwendung, fassten wieder Vertrauen zum Menschen, wurden 2010 sehr gut weitervermittelt und entpuppten sich als äußerst sanftmütige Riesen. Zwischenzeitig hatte die Exbesitzerin immer wieder versucht an die beiden Tiere zu gelangen und die Eigentumsübertragung angefochten. Und nun ein Schlag ins Gesicht für jeden, der Tierschutz betreibt: Sowohl in der ersten Instanz als auch in der Berufung entschied das Gericht, dass die beiden Pferde aus einem rein formaljuristischen Fehler bei der Eigentumsübertragung entweder an die Exbesitzerin zurückgegeben werden müssen (man bedenke, sie ist bei Amtstierärzten aktenkundig!) oder der Verein solle eine „Entschädigung“ zahlen (wie verdreht ist das denn ..?) Unter welchen Umständen die Tiere zu uns kamen, interessierte das Gericht nicht, auch nicht die Kosten – und Zeitaufwendungen seitens des Vereins, und vor allem auch nicht, dass die beiden Tiere zum damaligen Zeitpunkt seit fast drei Jahren ein Zuhause mit endlich IHREN Bezugspersonen hatten, von denen sie geliebt, umsorgt, gepflegt und gehegt wurden und werden.
Man muss sich vorstellen, die Tiere sollten wegen dieser angeblichen Fehlformulierung (diese wurde damals übrigens von einem Anwalt abgesegnet und bis dato von keinem Gericht als fehlerhaft bezeichnet) und dem im Nachhinein eingelegten Einspruch seitens der früheren Halterin wieder an diese zurück, wo sie – bevor sie zu uns kamen – auf Anraten des Amtstierarztes auf Grund ihrer Agressivität durch die durchlebten kathastrophalen Zustände eigentlich eingeschläfert werden sollten. Die beiden Kaltblutpferde hatten sich nach der Übernahme durch Lancelot e.V. durch den Einsatz von Dr. Brems und der Helfer von Lancelot e.V. zwischenzeitig zu wahrlich sanftmütigen Riesen entwickelt.
Wir entschieden uns die Tiere nicht aus ihrem neuen Zuhause heraus zu reißen und einer sogar 2 Amtstierärzten wegen schlechter Tierhaltung aktenkundigen Tierhalterin nicht zurück zu geben, auch wenn uns das fast Kopf und Kragen kostete und die geforderten insgesamt 10.000 Euro (inkl. Antwaltskosten der Gegenseite und Gerichtskosten) für zwei zu diesem Zeitpiunkt 15- und 16-jährige Wallache zu bezahlen. Das hat uns so gut wie den Boden unter den Füßen weggezogen und das nach 20-jähriger, ehrenamtlicher Tätigkeit.
Wir waren deshalb die Folgejahre in unseren Möglichkeiten der tierschützerischen Tätigkeit immer noch ziemlich eingeschränkt und brauchten dringend Spenden, um uns wieder auf unsere Kernaufgaben besser konzentrieren zu können.
Bitte helfen Sie uns weiterhin. Auch eine noch so kleine Spende unterstützt unsere Arbeit für die Tiere.